Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der zam – zeitarbeitsmakler
Hauptstraße 204
63814 Mainaschaff
Tel: +49 (0) 173 75 91 827
E-Mail: info@zeitarbeitsmakler.com
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen zam – die Zeitarbeitsmakler (nachfolgend „zam“) und ihren Kunden im Bereich Personalvermittlung.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, zam stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. zam erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung.
2. Der Kunde erhält durch zam Vorschläge, Profile oder persönliche Vorstellungen von Bewerbern („Kandidaten“).
3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Leistungen von zam in Anspruch nimmt, insbesondere durch Annahme von Kandidatenprofilen, Vereinbarung von Vorstellungsgesprächen oder Beschäftigung eines vorgeschlagenen Kandidaten.
§ 3 Vergütung / Provision
1. Stellt der Kunde einen von zam vorgeschlagenen Kandidaten ein oder beschäftigt ihn in sonstiger Form (z. B. Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, freie Mitarbeit), so ist der Kunde verpflichtet, eine Vermittlungsprovision an zam zu zahlen.
2. Die Vermittlungsprovision beträgt 2,5 (zweieinhalb) Bruttomonatsgehälter des eingestellten Kandidaten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Die Provisionspflicht besteht auch in folgenden Fällen:
• der Kandidat wird nicht für die ursprünglich vorgeschlagene Stelle, sondern für eine andere Position beim Kunden eingestellt,
• der Kandidat wird bei einem Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen des Kunden eingestellt,
• der Kandidat wird eingestellt, obwohl er nicht alle angegebenen Qualifikationen erfüllt, sofern ein Arbeits- oder Dienstvertrag zustande kommt.
4. Die Provision wird sofort nach Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem Kandidaten fällig.
5. Auch dann, wenn der Kunde den Kandidaten ohne ausdrückliche Mitwirkung oder Kenntnis von zam einstellt oder beauftragt, bleibt die Provisionspflicht in voller Höhe bestehen.
§ 4 Fälligkeit & Zahlung
1. zam stellt die Provision nach Vertragsabschluss in Rechnung.
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Bei Zahlungsverzug ist zam berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
§ 5 Nachweispflicht
1. Der Kunde verpflichtet sich, zam unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ein Vertragsabschluss mit einem von zam vorgeschlagenen Kandidaten erfolgt ist.
2. zam ist berechtigt, entsprechende Nachweise über den Abschluss und die Konditionen des Arbeitsvertrages anzufordern.
§ 6 Haftung & Eignung
1. zam übernimmt keine Gewährleistung für die fachliche oder persönliche Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten.
2. Auch im Falle einer Einstellung trotz abweichender oder unvollständiger Qualifikationen bleibt die Provisionspflicht bestehen.
3. Eine Haftung für Pflichtverletzungen von Kandidaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
4. zam haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 7 Datenschutz
1. zam verarbeitet personenbezogene Daten von Kandidaten und Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle von zam erhaltenen Informationen und Unterlagen über Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von zam.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.